Wartung der Kleinklär-Anlage
Wir warten fast alle Typen von Kleinklär-Anlagen mit biologischer Nachreinigung, egal welcher Hersteller.
Wartung
Die Wartung ist vom Betreiber oder einem Fachbetrieb (Fachkundige)* nach den Vorgaben des Gutachten des privaten Sachverständiger der Wasserwirtschaft (PSW) und der bauaufsichtlichen Zulassung.
*Fachbetriebe sind betreiberunabhängige Betriebe, deren Mitarbeiter (Fachkundige) aufgrund ihrer Berufsausbildung und der Teilnahme an einschlägigen Qualifizierungsmaßnahmen über die notwendige Qualifikation für Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen verfügen.
Leerung von Hauskläranlagen incl. Entsorgung
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Dritte Änderungsverordnung zur Eigenüberwachungsverordnung
Wurde nach dem 9. Juni 2008 eine Bescheinigung mit der Gesamtbewertung "ohne Mängel" ausgestallt, ist die folgende Bescheinigung nach vier Jahren vorzulegen.
Bescheinigung durch PSW
Vergleichbar mit der KfZ-Hauptuntersuchung, z. B. durch den TÜV, oder der Kontrolle von Feuerungsanlagen durch den Schornsteinfeger müssen auch Kleinkläranlagen mit biologischen Stufen regelmäßig durch eine unabhängige und neutrale Institution überprüft werden. Entsprechend der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) ist diese Aufgabe den PSW übertragen. Die ordnungsgemäße Eigenkontrolle sowie die fachgerechte Wartung und die ordnungsgemäße Beseitigung festgestellter Mängel sind alle zwei Jahre bzw. vier Jahre durch einen vom Betreiber beauftraten PSW zu bescheinigen. Abdrucke der Bescheinigung sind vom PSW unmittelbar der KVB und der Gemeinde als Nachweis, dass alle Verpflichtungen erfüllt wurden und die Anlage den betrieblichen Anforderungen entspricht, vorzulegen. Das Original verbleibt beim Betreiber der Anlage.
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