Zuerwerb
Der Maschinen- und Betriebshilfsring Laufen e.V. ermöglicht Landwirten verschiedene Zuerwerbsmöglichkeiten über die organisierte Nachbarschaftshilfe.
Generelle Bedingungen
Die Nachbarschaftshilfe über den Maschinenring ist an bestimmte Kriterien und Voraussetzungen geknüpft:
- Diese Hilfe darf nur zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, bzw. zwischen einem land- und
forstwirtschaftlichen Lohnbetrieb und einem landwirtschaftlichen Betrieb, erfolgen.
- Es darf bis zu 1/3 des Gesamtbetriebseinkommens über die Nachbarschaftshilfe
hinzuverdient werden. Werden diese Grenzen überschritten wird der Betriebszweig
Nachbarschaftshilfe gewerblich.
Soziale Betriebshilfe
Fällt durch Unfall, Krankheit, Tod oder aber die Geburt eines Kindes der Bauer bzw. die Bäuerin aus, ist schnelle und kompetente Hilfe gefragt.
In diesem Bereich werden ständig fleißige und motivierte Helferinnen und Helfer für Stall und Haushalt gesucht.
Anforderungen:
Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, schnelles Zurechtfinden in neuen Situationen, Zeit während den Stallzeiten, Bereitschaft zur flexiblen Tages- und Wochenplanung.
Wirtschaftliche Betriebshilfe
Die wirtschaftliche Betriebshilfe gliedert sich in die Bereiche Bauhilfe, Maschinenbedienung, Forst und Urlaubsaushilfe für die Stallarbeit.
Wichtig bei Bauhilfe:
Sie darf nur eine reine Hilfe sein. Das heißt der Helfer darf lediglich zuarbeiten und keine eigenen Gewerke übernehmen oder Maschinen- und Gerätschaften zur Verfügung stellen.
Zuerwerb außerhalb der Landwirtschaft
In diesem Bereich ist die MRD GmbH tätig, sie ist die 100%ige Tochterfirma des Maschinen- und Betriebshilfsring Laufen e.V.. Die MRD GmbH führt Dienstleistungen für Privatleute, Firmen, Kommunen und Gemeinden aus. Die Dienstleistungen werden in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Landschaftspflege, Grünflächenpflege, Grüngutentsorgung, Baumabtragungen und Forst sowie Winterdienst angeboten.
Als Subunternehmer kann der Landwirt für die MRD GmbH tätig werden und sich so einen Zuverdienst außerhalb der Landwirtschaft erschließen.
Dies kann innerhalb des Landwirtschaftlichen Betriebes bis zu einem Bruttoumsatz von 10 300 € im Jahr erfolgen. Werden in Folge höhere Umsätze erzielt, wird der Betreibszweig Außerlandwirtschaftliche Diensleistungen gewerblich.
Sämtliche Leistungen die über die MRD GmbH erbracht werden unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Das heißt es sind von den Einnahmen die über die MRD GmbH erwirtschaftetet werden 19% USt an das Finanzamt abzuführen. Ausgaben die im Zusammenhang mit den Aufträgen der MRD GmbH stehen, können natürlich umsatzsteuerlich gegengerechnet werden. Dies hat über eine USt-Erklärung zu erfolgen.
Hüten Sie sich vor Schwarzarbeit!
Nachbarschaftshilfe wie sie in der Landwirtschaft möglich ist, ist in keinem anderen Wirtschaftbereich unserer Gesellschaft so zu finden. Für viele landwirtschaftliche Betriebe ist die Betriebshilfe eine nicht wegzudenkende Form unbürokratischer Unterstützung.
Sie kann nur funktionieren, wenn sich alle Beteiligten an die Richtlinien halten. Kurzfristige persönliche Vorteile, die sich durch illegale Handlungen wie Schwarzarbeit erschleichen lassen, lehnt der Maschinen- und Betriebshilfsring Laufen e.V. in aller Schärfe ab.
Wir empfehlen jedem, der Betriebshilfe annimmt oder leistet, dringend die Abrechnung über den Maschinenring und die Einhaltung der oben genannten Richtlinien. Nur so kann dieses Instrument der sozialen und wirtschaftlichen Existenzsicherung in Zukunft bewahrt bleiben.
Fragen zu diesem Thema?
Ihr Team vom MR Laufen e.V. informiert Sie gerne. Rufen Sie einfach an.
Wir übernehmen für den Inhalt dieses Textes keinerlei Gewähr und empfehlen Ihnen generell einen Steuerberater zu konsultieren.
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